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   OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 3 Ws 580/11   

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https://dejure.org/2011,99878
OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 3 Ws 580/11 (https://dejure.org/2011,99878)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2011 - 3 Ws 580/11 (https://dejure.org/2011,99878)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 3 Ws 580/11 (https://dejure.org/2011,99878)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2004 - 3 Ws 28/04

    Strafvollstreckung: Nachholung der Vollstreckung bei freiwilliger Wiedereinreise

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 3 Ws 580/11
    Dazu ist eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts zur objektiven und subjektiven Tatseite erforderlich, aus dem sich der dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftatbestand ergibt und der bei Unterstellung hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (vgl. OLG Frankfurt am Main, u. a. Beschluss vom 09.02.2004 - 3 Ws 28/04 - st. Rspr.; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm NStZ 1992, 250; Karlsruher Kommentar [ Schmid ], StPO, 6. Auflage 2008, § 172 Rdnr. 34; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 172 Rdnr. 27a ff.).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1998 - 1 Ws 236/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 3 Ws 580/11
    Dazu ist eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts zur objektiven und subjektiven Tatseite erforderlich, aus dem sich der dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftatbestand ergibt und der bei Unterstellung hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigen würde (vgl. OLG Frankfurt am Main, u. a. Beschluss vom 09.02.2004 - 3 Ws 28/04 - st. Rspr.; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm NStZ 1992, 250; Karlsruher Kommentar [ Schmid ], StPO, 6. Auflage 2008, § 172 Rdnr. 34; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 172 Rdnr. 27a ff.).
  • OLG Celle, 14.01.2016 - 1 Ws 652/15

    Erledigung einer nach altem Recht angeordneten Sicherungsverwahrung gemäß Art.

    Wie das Landgericht Hildesheim zutreffend ausgeführt hat, sind bei der Prüfung, ob die damaligen Anlass- und Vortaten auch vom Katalog des nunmehr geltenden § 66 StGB erfasst wären, allein die in § 66 StGB n. F. normierten formellen Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung zu prüfen (so auch die ganz herrschende Meinung, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 7. Februar 2014 - Ws 9/14 - OLG Bamberg, Beschluss vom 7. März 2012 - 1 Ws 115/12 - OLG Koblenz, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 Ws 385/11 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 3 Ws 580/11 - [zu sogenannten "Mischfällen], bestätigt vom BGH mit Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 451/11, jeweils bei juris).
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